AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Werbeauftrag bei PlanetBox Du entscheidest/ PlanetBox App

(1) “Werbeauftrag” im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Schaltung eines Werbemittels oder mehrerer Werbemittel in Informations- und Kommunikationsdiensten, insbesondere dem Internet, zum Zwecke der Verbreitung.
(2) Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste der, PlanetBox/ PlanetBox App die einen wesentlichen Vertragsbestandteil bildet. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder sonstiger Inserenten ist, soweit sie mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen. Bei Aufträgen für Werbeschaltungen, die sich auf Online-Medien und andere Medien beziehen, gelten die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das betreffende Medium entsprechend.

  1. Werbemittel

(1) Ein Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann zum Beispiel aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen: – aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder Bewegtbildern (u.a. Banner), – aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z.B. Link).
(2) Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden als Werbung deutlich kenntlich gemacht.

  1. Vertragsschluss

(1) Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag grundsätzlich durch schriftliche oder durch E-Mail erfolgende Bestätigung des Angebots durch die PlanetBox/ PlanetBox App zustande. Auch bei mündlichen oder fernmündlichen Bestätigungen liegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.
(2) Soweit Werbeagenturen das Angebot für ihren Kunden bestätigen, kommt der Vertrag im Zweifel mit der Werbeagentur zustande, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen. Soll ein Werbungtreibender Auftraggeber werden, muss er von der Werbeagentur namentlich benannt werden. Die PlanetBox/ PlanetBox App ist berechtigt, von den Werbeagenturen einen Mandatsnachweis zu verlangen.
(3) Werbung für Waren oder Leistungen von mehr als einem Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten innerhalb eines Werbeauftritts (z. B. Banner-, Pop-up-Werbung …) bedürfen einer zusätzlichen schriftlichen oder durch E-Mail geschlossenen Vereinbarung.

(4)Warenmuster; Die Lieferung von Warenmustern erfolgt nach Vereinbarung mit oder ohne schriftliche Bestellung vom Auftraggeber für Gewinnspiel- Blogger Aktion auf PlanetBox Du entscheidest/ PlanetBox App.

Warenmuster dient zur Ansicht , zur Probe, für ein Produkttest oder  als Gewinn. Die Warenmuster sind eine freiwillige Leistung  vom Auftraggeber an / für PlanetBox Du entscheidest/ PlanetBox App und kann nicht in Rechnung gestellt werden vom Auftraggeber.

  1. Abwicklungsfrist

Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht des Auftraggebers zum Abruf einzelner Werbemittel eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Vertragsabschluss abzuwickeln.

  1. Auftragserweiterung

Sollen innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 4 genannten Frist unter dem Vorbehalt vorhandener Kapazität auch über die im Auftrag genannte Menge hinaus weitere Werbemittel abgerufen werden, bedarf das der schriftlichen Form.PlanetBox/ PlanetBox App ist nicht verpflichtet, dem Wunsch nachzukommen.

  1. Nachlasserstattung

(1) Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die die PlanetBox/ PlanetBox App nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschiedsbetrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass der PlanetBox/ PlanetBox App zu erstatten.

  1. Datenanlieferung

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder den technischen Vorgaben von PlanetBox Du entscheidest/ PlanetBox App entsprechende Werbemittel 3 Werktage vor Schaltungsbeginn anzuliefern.
(2) Die Pflicht der PlanetBox/ PlanetBox App zur Aufbewahrung des Werbemittels endet drei Monate nach seiner letztmaligen Verbreitung. (3) Kosten der PlanetBox/ PlanetBox App für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen des Werbemittels hat der Auftraggeber zu tragen.

  1. Ablehnungsbefugnis

(1) Die PlanetBox/ PlanetBox App behält sich vor, Werbeaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – abzulehnen bzw. zu sperren, wenn – deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder – deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder – deren Veröffentlichung für die PlanetBox/ PlanetBox App des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist.
(2) Insbesondere kann die PlanetBox/ PlanetBox App ein bereits veröffentlichtes Werbemittel zurückziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbemittels selbst vornimmt oder die Daten nachträglich verändert werden, auf die durch einen Link verwiesen wird und hierdurch die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt werden.

  1. Rechtegewährleistung

(1) Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt, sowie die Datenschutzbestimmungen einhält. Der Auftraggeber stellt die PlanetBox/ PlanetBox App im Rahmen des Werbeauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird die PlanetBox/ PlanetBox App von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die PlanetBox/ PlanetBox App nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.
(2) Der Auftraggeber überträgt der PlanetBox/ PlanetBox App sämtliche für die Nutzung der Werbung in Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstige Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien.

  1. Gewährleistung der PlanetBox Du entscheidest/ PlanetBox App

(1) Die PlanetBox Du entscheidest/ PlanetBox App gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler. Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere vor, wenn er hervorgerufen wird

  • durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (z.B. Browser),
  • durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber,
  • durch Rechnerausfall aufgrund Systemversagens,
  • durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxies (Zwischenspeichern).

(2) Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit der Ersatzwerbung, hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags.
(3) Sind etwaige Mängel bei den Werbungsunterlagen nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Das gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist.

  1. Leistungsstörungen

Fällt die Durchführung eines Auftrags aus Gründen aus, die die PlanetBox/ PlanetBox App nicht zu vertreten hat (etwa softwarebedingt oder aus anderen technischen Gründen), insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z.B. anderen Providern), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und für den Auftraggeber zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch der PlanetBox/ PlanetBox App bestehen.

  1. Haftung

(1) Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, für Körperschäden, wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten: Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft gehaftet wird.
(2) Bei grober Fahrlässigkeit des einfachen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung gegenüber Unternehmern dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

  1. Preisliste

(1) Es gilt die im Zeitpunkt der Auftragserteilung im Internet veröffentlichte Preisliste / Paket Preise. Für von der PlanetBox/ PlanetBox App bestätigte Aufträge sind Preisänderungen allerdings nur wirksam, wenn sie von der PlanetBox/ PlanetBox App mindestens einen Monat vor Veröffentlichung des Werbemittels angekündigt werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden.
(2) Nachlässe bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Werbeagenturen und sonstige Werbemittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preislisten der PlanetBox/ PlanetBox App zu halten. Agenturprovisionen werden nur dann von der PlanetBox/ PlanetBox App  geleistet, wenn eine aktive Vermittlung des Werbetreibenden an PlanetBox/ PlanetBox App erfolgte und eine entsprechende werbliche Beratung nachweisbar ist. Es gelten die Konditionen der aktuellen Preisliste/ Aushang Website Paket buchen.

 

  1. Zahlung und Zahlungsverzug

Im Falle des Verzugs des Vertragspartners kann die PlanetBox/ PlanetBox App für jede Mahnung nach Verzugseintritt eine Bearbeitungsgebühr von € 40,00 erheben. Löschung aus dem System ( Profil-Daten  ) werden  mit einer  einmaligen Pauschale  in Höhe  150,- Euro Netto  berechnet.

Dem Vertragspartner bleibt bezüglich der Bearbeitungsgebühr der Nachweis unbenommen, ein Schaden sei nicht entstanden oder wesentlich niedriger. Ab dem 02.01.2017 werden wir nur noch in Ausnahmefällen Rechnungen in Papierform verschicken. Stattdessen kommen PDF-Rechnungen zum Einsatz.

Zahlungen müssen innerhalb 7 Tage erfolgen nach Rechnungstellung Bezahlen per Vorkasse für die gesamte Laufzeit von 12 Moanten müssen Kunden das Geld für die bestellten Werbepaket Basic oder Premium  vorab überweisen. Diese werden unseren Kunden per E-Mail zugestellt, sowie  auch  Anmeldebestättigung eines Kundenkonto bei uns.

Bei Zahlungsverzug und damit verbunden  der Löschung des Profil / oder  im Auftrag , verbundene Veröffentlichungen im Social Network  wird  ein Pauschal Betrag in  Höhe  von 250 ,- Euro Netto in Rechnung gestellt.

  • 14.1 Zahlungsbedingungen und Verzug bei Aufträge für  Subunternehmen , Promotion etc.

(1) Sofern vom Auftragnehmer keine andere Frist bestimmt wurde, sind Rechnungen binnen 7 Tagen

nach Erhalt ohne Abzug fällig und zahlbar.

(2) Die Zahlungen erfolgen für den Empfänger grundsätzlich kostenfrei. Dies gilt auch für Zahlungen aus

dem Ausland und auch dann, wenn eine Transaktionsgebühr anfällt.

Die Kosten des Zahlungsverkehrs gehen immer zu Lasten des Veranlassers der Transaktion.

Alle Honorare verstehen sich zuzüglich der zur Zeit der Leitung geltenden Umsatzsteuer und belegten Kosten. Wird

innerhalb des Vertragszeitraums der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den

jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.

(3) Geht der Rechnungsbetrag nicht innerhalb des unter § 3 Punkt (1) bestimmten Zeitraums ein, so gerät der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, spätestens jedoch mit Zugang einer Zahlungserinnerung, Mahnung oder hilfsweise spätestens 30 Tage nach dem Rechnungsdatum,  jegliche  Aufträge  werden nicht  mehr ausgeführt und müssen

dem Auftraggeber  nicht  mitgeteilt werden.

(4) Wird die Zahlungsfrist vom Auftragnehmer durch ein Kalenderdatum bestimmt, so gerät der Auftraggeber auch ohne Zahlungserinnerung oder Mahnung ab dem Tag in Zahlungsverzug, der auf den letzten Tag der Zahlungsfrist folgt.

(5) Die PlanetBox-duentscheidest.de ist für den Fall des Zahlungsverzuges berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu verlangen. Bei Verträgen zwischen Unternehmen werden Verzugszinsen i. H. v. 8% Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB fällig. Dem Auftraggeber entstehen weitere Gebühren, wenn er der schriftlichen Aufforderung, offene Rechnungen zu begleichen, nicht innerhalb der gesetzten Frist nachkommt. Im Falle einer Mahnung werden zusätzlich zum Rechnungsbetrag und den Verzugszinsen , Rechtsanwaltkosten erhoben.

PlanetBox-duentscheidest.de behält sich das Recht vor, wegen drohender Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Auftraggebers oder bei nicht vereinbarungsgemäßer Zahlung oder bei Zahlungsversug, den Auftrag nicht auszuführen, wobei dies den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungspflicht entbindet.

  1. Kündigung

Kündigungen von Werbeaufträgen / Basic Paket / Premium Paket sind möglich bis 2 Wochen vor Kampagnenstart und müssen  per E-Mail erfolgen.

15.1 Kündigung einesBasic Paket / Premium Paket ausgeschlossen sind  Blogger/ Verein Paket

Der Vertrag hat, sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wird, eine Erstlaufzeit von zwölf Monaten. Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem vereinbarten Mitgliedschaftsbeginn / Online Anmeldung auf PlanetBox Du entscheidest -Rubrik  Partner werden. Dies gilt auch dann, wenn dem Mitglied / Partner ein vorzeitiges Zutrittsrecht eingeräumt wird.

16.2Vertragsverlängerung

Wird ein Paket nicht von dem zahlenden Mitglied / Partner oder von PlanetBox Du entscheidest unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens 3 Monaten vor dem Beendigungszeitraum gekündigt, verlängert sich der Vertrag um 12 Monate.

  1. Datenschutz

Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden bei der PlanetBox/ PlanetBox App zur Erfüllung eigener Geschäfts- und Werbezwecke de PlanetBox/ PlanetBox App  mittels Datenverarbeitung gespeichert. Der Nutzung der Daten zum Zwecke der Werbung oder der Markt- und Meinungsforschung kann der Auftraggeber jederzeit widersprechen.

  1. Geltendes Recht und Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags einschließlich Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine hierdurch entstehende Lücke ist so auszufüllen, wie die Vertragsparteien es getan hätten, vorausgesetzt, sie hätten die Unwirksamkeit der betreffenden Bestimmung gekannt.

Beschwerdeverfahren

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit

Stand Hamburg 01.09.2018