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Fahrrad, E-Bike oder Pedelec: Wir zeigen, wie DU günstig aufs Dienstrad umsteigen. Jetzt das clevere Fahrrad-Konzept nutzen!

Auf dem Weg zur Arbeit & in der Freizeit mobil Steuern sparen

Es muss nicht immer ein Auto sein, seit das Dienstwagenprivileg (1-Prozent-Regel) auch für Fahrräder gilt. Seit der steuerlichen Gleichbehandlung sind wir als spezialisierter Anbieter im Fahrradleasing tätig. Und dank unserer jahrelangen Erfahrung können wir Arbeitgebern und Angestellten immer die besten Konditionen für das Dienstfahrrad anbieten. Ganz gleich, ob Sie für ihr Firmenrad ein herkömmliches Fahrrad, E-Bike oder Pedelec auswählen, mit dem Leasingmodell fahren Sie richtig. Wer als Angestellter mit dem Firmenrad zur Arbeit radelt, bleibt nicht nur fit, sondern schont per Gehaltsumwandlung auch seinen Geldbeutel. Das Dienstfahrrad rechnet sich sowohl für Arbeitgeber als auch Angestellte.

mein-dienstrad.de ist:

  • hersteller- und markenunabhängig
  • mit über 2.400 Fachhändlern bundesweit vor Ort vertreten
  • an keine Leasingbank oder Versicherung gebunden
  • ein Anbieter mit Top-Konditionen – Leasing schon ab 500 € netto möglich

Neue Dienstrad-Richtlinien 2017

Das Bundesamt für Finanzen (BMF, Berlin) hat die nationale Richtlinie zur lohnsteuerlichen Behandlung der Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern an Arbeitnehmer in Leasingfällen zusammengefasst:

    1. 1. Nutzungsüberlassung durch den Arbeitgeber
    1. 2. Lohnsteuerliche Behandlung der Nutzungsüberlassung
    1. 3. Lohnsteuerliche Behandlung der Übereignung
    1. 4. Pauschalierung der Einkommensteuer nach § 37b Absatz 1 EStG

Fazit: Das Leasing für Arbeitnehmer wird vereinfacht und ist weiterhin attraktiv!

weitere Informationen / Vorteilsrechner  einfach Bild anklicken  oder persönlich sich ein Angebot erfragen:

Kontakt  Tel.: 0441 55 977 977

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