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Happy Cheeze GmbH gewinnt Rechtstreit zur Lebensmittelkennzeichnung „Käse-Alternative“ in erster Instanz

Cuxhaven, 03. April 2019 –

Im letzten Jahr wurde die Happy Cheeze GmbH von der Wettbewerbszentrale e.V. auf Unterlassung verklagt,

weil das Unternehmen ihre veganen Cashew-Produkte mit dem Zusatz ‚Käse-Alternative‘ bewirbt.

Nun hat das Start-Up Unternehmen aus Cuxhaven in erster Instanz vor dem Landgericht Stade gewonnen.

Das Thema ‚Lebensmittelkennzeichnung‘ stellt für viele Unternehmen, die sich mit pflanzlicher Ernährung beschäftigen, ein wiederkehrendes Problem dar.

So musste die Happy Cheeze GmbH im letzten Jahr beispielsweise ihre Produkte von ‚Happy Cheeze‘ zu ‚Happy Cashew‘ umbenennen – basierend auf der Begründung, dass sich das Wort ‚Cheeze‘ auf herkömmlichen, tierischen Käse bezieht.

Im aktuellen Rechtsstreit wird das Bewerben der Produkte mit dem Begriff „Käse-Alternative“ angegriffen.

Die Wettbewerbszentrale verweist dabei auf ein Urteil des EuGHs, laut dem der Begriff „Käse“ nur Produkten tierischer Herkunft vorbehalten und auch dann für pflanzliche Produkte untersagt ist, wenn aufklärende Zusätze auf die pflanzliche Beschaffenheit des Produktes verwendet werden.

Dieses Urteil bzgl. aufklärender Zusätze war im konkreten Fall jedoch auf die Begriffe „Tofubutter“ bzw. „Pflanzenkäse“ bezogen.

Die Formulierung „Käse-Alternative“ stellt in den Augen der Happy Cheeze GmbH keinen Verstoß gegen geltendes Recht dar,

da sie deutlich macht, dass es sich bei ihrem Produkt eben nicht um Käse handelt, sondern um eine Alternative dazu.

Schon anhand des üblichen Sprachgebrauchs in Bezug auf das Wort „Alternative“ lässt sich aus Sicht der Happy Cheeze GmbH ein Gegensatzpaar aufstellen,

das ganz offensichtlich darauf schließen lässt, dass es sich bei einer Käse-Alternative qua Definition nicht um Käse handelt.

Happy Cheeze hat den Rechtstreit jetzt in erster Instanz gewonnen und darf die Produkte vorläufig weiterhin mit dem Begriff ‚Käse-Alternative‘ beschreiben.

Ob sich das Thema damit jedoch gänzlich erledigt hat, wird sich erst im Laufe der nächsten vier Wochen zeigen – bis dahin hat die Wettbewerbszentrale nunmehr Zeit, gegen die Entscheidung Berufung zum OLG Hamburg einzulegen.

Kontakt

Happy Cheeze GmbH
Präsident Herwigstr. 6-8
27472 Cuxhaven
Deutschland

Tel. allgemein: +49 (0) 4721 7133310

Web: www.happy-cheeze.com

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR im Presseportal Cuxhaven veröffentlicht.

Quelle https://www.openpr.de/news/1044174/Happy-Cheeze-GmbH-gewinnt-Rechtstreit-zur-Lebensmittelkennzeichnung-Kaese-Alternative-in-erster-Instanz.html

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