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Tierschützer begrüßen Urteil: Schweinebaron erhält Bewährungs-Haftstrafe wegen Tierquälerei

Magdeburg –

Zum ersten Mal ist in Deutschland ein Tierhalter wegen Tierquälerei rechtskräftig zu einer Haftstrafe verurteilt worden, wenngleich auf Bewährung. Das wegweisende Urteil fiel bereits im Juli im Amtsgericht Burg (Jerichower Land), wie die Polizei in Magdeburg am Dienstag bekanntgab.

Verurteilt wurde ein 64-jähriger Unternehmer. Nach MZ-Informationen handelt es sich um den Niederländer Adrianus Straathof, einen der größten Schweinemäster Europas.

Misstände in Schweinemast: Erstmals Haftstrafe wegen Tierquälerei verhängt

In allen bisherigen Fällen, die rechtskräftig und damit nicht mehr anfechtbar sind, kamen Tierquäler mit Geldstrafe oder Bußgeld davon. „Ein derartiges Urteil gibt es in der Geschichte der Nutztierhaltung zum ersten Mal“, sagte Kriminalhauptkommissarin Annett Bormann, die die Ermittlungen geleitet hatte.

Straathof wird für die Zustände bestraft, die im März 2014 in seiner Schweinemastanlage in Gladau (Jerichower Land) festgestellt wurden.

Damals lebten dort 12.000 Sauen und 40.000 Ferkel. Drei Tage lang durchsuchte die Polizei die sechs Hektar große Anlage sowie Geschäftsräume, 60 Kräfte waren im Einsatz.

Razzia in Schweinmast: Kontrolleure fanden zahlreiche Misstände

Dabei stellten die Beamten fest, dass fast alle Sauen in zu enge Kastenstände gepfercht waren. Mehr als 1200 Tiere und ihre Metallboxen wurden ausgemessen. Das Ergebnis: 93 Prozent der Stände waren maximal 72 Zentimeter breit. 98 Prozent der Sauen maßen aber eine Höhe von 74 Zentimeter und mehr. Damit war es ihnen unmöglich, sich auf der Seite liegend auszustrecken.

Zudem seien viele Tiere krank gewesen, berichtete die Polizei. Bei 871 Sauen und 133 Ferkeln habe man Abszesse, offene Wunden, Organvorfälle, Infektionen, Lahmheiten oder Verhaltensauffälligkeiten festgestellt. „In den Unterlagen haben wir aber keinerlei Hinweise auf geplante medizinische Behandlungen gefunden“, sagte Kriminalhauptkommissarin Bormann.

In 96 Fällen hätten kranke oder verletzte Tiere sogar „erhebliche über Tage und Wochen anhaltende Schmerzen“ erdulden müssen, stellte das Amtsgericht Burg am 2. Juli fest (21 Cs 444 Js 5165/13). Diese Schmerzen habe der alleinvertretungsbefugte Geschäftsführer zu verantworten, weil er nicht ausreichend Personal beschäftigt habe. Die eingesetzten Mitarbeiter seien „überfordert“ und nicht in der Lage gewesen, jedes Tier einmal täglich in Augenschein zu nehmen.

Schweinemast-Besitzer kannte Probleme und blieb untätig

Durch vorhergehende Kontrollen des Veterinäramtes und Gespräche mit dem Stallpersonal habe der Betreiber diese Zustände gekannt und dennoch nicht gehandelt. Die Entscheidung des Amtsgerichts fiel in Form eines Strafbefehls, also ohne mündliche Verhandlung. Laut Polizei ist sie seit dem 26. Juli rechtskräftig.

Die Tierquälerei in Gladau hat damit schon zum dritten bahnbrechenden Urteil geführt. 2014 hatte der Landkreis Jerichower Land gegen Straathof ein bundesweit beachtetes Berufsverbot ausgesprochen, das 2016 vom Oberverwaltungsgericht bestätigt wurde. Der Züchter musste sich aus der Geschäftsführung seiner Holding zurückziehen.

Tierschützer begrüßen Urteil – Forderung nach mehr Tierschutz

Weitere Folge ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, wonach es Sauen im Kastenstand möglich sein muss, ihre Gliedmaßen auszustrecken. Der Stall in Gladau wird nach Umbauten von einem anderen Betreiber genutzt.

Die Tierschutzorganisation Animal Rights Watch nannte das Urteil „begrüßenswert“. Bislang sei die Tierbranche „ein rechtsfreier Raum“, sagte Sprecherin Sandra Franz. Allerdings seien auch die jetzigen Vorschriften zur Schweinemast nicht ausreichend. „Den Tieren wird in den engen Ställen alles genommen, was ihr Leben ausmacht.“ Straathof sei keinesfalls das schwarze Schaf, sondern ein typischer Vertreter der Branche. (mz)

 

ULM: Schweinezüchter muss wegen Tierquälerei ins Gefängnis

Tierschützer nennen das Urteil historisch: Zum ersten Mal wurde in Deutschland ein industrieller Züchter wegen Tierquälerei zu einer Haftstrafe verurteilt.

Wegen Tierquälerei in der Massentierhaltung ist am Freitag ein Schweinezüchter vom Amtsgericht Ulm zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Aufgrund der katastrophalen Zustände in seinen Ställen in Merklingen seien Hunderte Schweine verendet oder mussten wegen Verletzungen auf Weisung des Veterinäramtes getötet werden, hieß es zur Begründung des Urteils. Der Richter sprach von einer „Massentierhölle“.

Insgesamt kamen in den Ställen mehr als 1.600 Schweine um. Zwei verletzte Tiere soll der 56-jährige Angeklagte mit einem Vorschlaghammer erschlagen haben.

Tierschützer nannten das Urteil historisch. „Zum ersten Mal wurde in Deutschland ein industrieller Tierhalter wegen Tierquälerei zu einer Gefängnisstrafe verurteilt“, sagte der Gründer und Vereinsvorsitzende von Soko Tierschutz, Friedrich Mülln. „Endlich hat es ein Richter gewagt, ein Tabu zu brechen und Missstände in der industriellen Tierhaltung hart zu bestrafen.“

Die Zustände in dem Stall waren 2016 von dem Verein aufgedeckt worden. Aktivisten hatten in den Ställen gefilmt. Das gegen sie wegen unerlaubten Zutritts eröffnete Verfahren war nach Zahlung einer Strafe von 100 Euro eingestellt worden. Die Ställe wurden geschlossen. Die Produkte des Züchters waren zuvor EU-weit mit diversen Gütesiegeln im Handel, beispielsweise mit „Qualität aus Baden-Württemberg“ oder von der Initiative Tierwohl.

 

Quelle: https://www.zeit.de/wirtschaft/2019-03/ulm-tierquaelerei-schweinezuechter-merklingen-massentierhaltung-urteil

Quelle . https://www.mz-web.de/sachsen-anhalt/einmaliges-urteil-schweinebaron-erhaelt-bewaehrungs-haftstrafe-wegen-tierquaelerei–33385134

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