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Landwirt vergast Maulwürfe – Maulwürfe stehen gemäß Bundesnaturschutzgesetz unter Naturschutz

Maulwurf-Vergasung in Rohrbach? Bis zu 50 000 Euro Bußgeld drohen

Abgase eines Traktors unter die Erde geleitet. Ermittlungen gegen ortsansässigen Landwirt.

Massive finanzielle und auch strafrechtliche Konsequenzen könnte die unterirdische Aktion nach sich ziehen, die einem Landwirt aus der Gemeinde Rohrbach zur Last gelegt wird.

Der Mann soll am gestrigen Vormittag die Abgase aus einem Traktor mit Hilfe eines Schlauchs in die Erde geleitet haben – anscheinend, um so gegen Maulwürfe vorzugehen.

Laut Polizei drohen nun ein Bußgeld von bis zu 50 000 Euro sowie ein Strafverfahren.

Gegen 10.45 Uhr war gestern bei der Pfaffenhofener Polizeiinspektion eine Meldung über die angebliche „Vergasung“ von Maulwürfen auf einem Feld bei Rohrbach eingegangen.

Die Beamten rückten daraufhin dort an und stellten laut heutiger Mitteilung vor Ort tatsächlich einen Traktor fest, an dessen Auspuff ein Schlauch befestigt war, welcher zirka 50 Zentimeter tief in einen Maulwurfshügel führte. „Die Einleitstelle der Abgase war zusätzlich mit einer Holzplatte abgedeckt“, so ein Polizei-Sprecher.

Maulwürfe stehen laut Polizei gemäß Bundesnaturschutzgesetz unter Naturschutz beziehungsweise Artenschutz und genießen besonderen Schutzstatus.

Das Fangen, Verletzten, Töten von Maulwürfen sowie die Beschädigung oder Zerstörung der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten stehe unter Strafe.

Es drohe ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50 000 Euro. Im Falle des vorsätzlichen Tötens von Tieren drohe sogar ein Strafverfahren. „Die Ermittlungen laufen gegen einen ortsansässigen Landwirt“, heißt es von der Polizei.

 

Was man Wissen sollt;

Buddeln als Lebenszweck

Maulwürfe sind nützliche Tiere – wenn da nur diese Haufen nicht wären…

Wenn sich im Frühjahr kleine Erdhügel auf Rasen oder Wiese türmen, ist ein unter Gärtnern und Landwirten nicht sehr beliebte Buddler am Werk. Doch wie bereits Gärtner Knoll in Wilhelm Busch erkennen musste, ist es gar nicht so einfach, dem kleinen, durchaus hübschen und zudem recht cleveren, nützlichen Erdbewohner zu Leibe zu rücken. Und das ist auch gut so.

Obwohl der Maulwurf ausdrücklich per Gesetz geschützt ist, es also verboten ist, ihn auch nur zu stören, geschweige denn zu töten, wird ihm häufig übel nachgestellt. Unbeliebt macht sich der Maulwurf einzig und allein durch seine auffällige Bautätigkeit. Die kleinen Hügel entstehen aus dem Aushubmaterial der Gänge, Schlaf-, Nest- und Vorratskammern, die der Maulwurf im Untergrund gräbt. Mit dem Kopf beziehungsweise dem Rüssel schiebt er überschüssiges Erdmaterial nach oben, wirft den „Bauschutt“ schließlich vor seine eigene Haustür und wird so seinem Namen gerecht. Dieser stammt nämlich von dem alten Begriff „Molte“, was mit der Schnauze nichts zu tun hat, sondern einfach „Erde“ bedeutet. Der Maulwurf könnte also auch „Erdwerfer“ heißen.

 

Prinzipiell kann man sich über Maulwürfe freuen, denn ihre Anwesenheit zeigt, dass der Boden gesund ist und es zahlreiche Kleinlebewesen im Boden gibt, die Nahrungsgrundlage der Maulwürfe sind. Der Maulwurf lebt von tierischer Nahrung wie Regenwürmer und Raupen. Da er sehr gerne Schädlinge wie Schnecken, Engerlinge, Schnakenlarven frisst, ist er ein ausgesprochener Nützling im Garten. Anliegen des NABU ist es, die Vorurteile gegenüber Maulwürfen aus dem Weg zu räumen. Wir setzen uns deshalb für ein gutes Zusammenspiel von Gärtnern und Maulwürfen ein. Sie halten den Maulwurf in Ihrem Garten dennoch für eine Plage? Dann lesen Sie hier nach, warum der kleine Wühler trotzdem nützlich ist und wie man ihn mit friedlichen Mitteln vertreiben kann:

 

https://www.nabu.de/ratgeber/maulwurf.pdf

 

 

Quelle https://www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/saeugetiere/sonstige-saeugetiere/maulwurf/index.html

 

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