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Jetzt Studentenjob sichern – darauf müsst ihr achten

Studentenjobs: Das bringen sie im Lebenslauf

Das Wintersemester geht am 1. Oktober wieder los, die Vorlesungszeit beginnt am 12. Oktober. Jetzt wird es Zeit für Studenten und Studienanfänger, sich einen Nebenjob zu suchen! Studium und nebenbei ein Teilzeitjob ist heute die Regel: 66 Prozent aller Studenten verdienen sich etwas Geld dazu. Doch nicht nur finanzielle Gründe sprechen für einen Nebenjob. Die Studentenjobs bringen Abwechslung, Kontakte und Pluspunkte im Lebenslauf.

Geringe Sozialabgaben, wenig Steuern

Dabei gibt es den „typischen“ Studentenjob eigentlich gar nicht. Wer zum Beispiel auf www.jobberbee.de nach einem Teilzeitjob sucht, kann sich zwischen verschiedenen Branchen und Aufgaben entscheiden. So werden Fahrradmechaniker, Promoter, Runner und Barista gesucht. Die wöchentliche Arbeitszeit liegt meist um 20 Stunden, kann häufig aber auch individuell mit den Arbeitgebern im Bewerbungsgespräch vereinbart werden.

Die vorgegebene maximale Arbeitszeit hat ihre Gründe: Arbeiten Studenten nicht mehr als 20 Stunden pro Woche, sind sie während des laufenden Semesters von der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit. Tipp: Diese Befreiung gilt auch, wenn mehr als 20 Stunden pro Woche gearbeitet wird, der Job aber auf maximal zwei Monate begrenzt ist. Nur in die Rentenversicherung müssen Studierende einzahlen, wenn der Job nicht als „kurzfristige Beschäftigung“ gilt.

Vorteile des Minijobs

Sind Studenten regelmäßig nur bis zu einem Arbeitsentgelt von bis zu 450 Euro/Monat beschäftigt, handelt es sich um so genannte „Minijobs“. Arbeitgeber zahlen für Minijobber Pauschalabgaben an die Minijob-Zentrale der Bundesknappschaft. Hier werden alle Minijobber in Deutschland erfasst und nach einheitlichen Kriterien besteuert und versichert. Die Minijob-Zentrale leitet die Teilbeträge an Renten- und Krankenkassen, Finanzamt und Kirchen weiter.

Bezogen auf das Arbeitsentgelt werden derzeit abgeführt:

  • 15 Prozent Rentenversicherung
  • 13 Prozent Krankenversicherung
  • 2 Prozent so genannte Pauschalsteuer (inklusive Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag), falls nicht per Lohnsteuerkarte abgerechnet wird
  • 0,15 Prozent Insolvenzgeldumlage
  • 0,14 Prozent Umlage U2 (Ausgleich für Arbeitgeberaufwendungen bei Mutterschaft)
  • 0,7 Prozent Umlage (Ausgleich für Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit, nur bei Unternehmen mit weniger als 30 Mitarbeitern und einer Beschäftigung von mehr als vier Wochen)

Insgesamt werden also rund 30 Prozent des Arbeitsentgelts an die Minijob-Zentrale abgeführt.

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